Präsentationsfolien
geeignet für die Mittel- bzw. Oberstufe, aber auch für die Erwachsenenbildung.
Anleitung
Die unten zum download stehenden Karten werden in zwei Stapel aufgeteilt: Ein Stapel mit den 30 Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der andere Stapel mit Fragen, die zur Diskussion anregen sollen. Reihum zieht jede Person je eine Karte von beiden Stapeln. Der erste Spieler liest zunächst die Karte mit dem Menschenrechts-Artikel vor und dann die Karte mit der Frage.
Er versucht, diese Frage zu beantworten. Dabei gibt es kein "Richtig" oder "Falsch"! Danach geht das Wort auch an anderer Mitglieder des Kreises. Gibt es keine Wortmeldung mehr, zieht die nächste Spielerin je eine Karte von den Stapeln.
Aufgabe
Ordnet jedem Pro-Argument das dazugehörende Contra-Argument zu. Verbindet Sie mit Pfeilen.
Diskutiert in eurer Kleingruppe, welches Pro- und welches Contra-Argument euch am meisten überzeugt. Begründet eure Meinung.
PRO |
|
CONTRA |
1) Die Todesstrafe wirkt abschreckend. Unter Androhung der Todesstrafe überlegt sich mancher Täter seine Tat zweimal. |
|
1) Auch lebenslängliche Haft schützt die Gesellschaft. Ein humaner Staat muß das Recht auf Leben respektieren. |
2) Wer tötet hat sein eigenes Leben verwirkt. Wieso soll das Leben des Täters höher eingeschätzt werden als das des Opfers? |
|
2) Die gegenwärtigen Kosten einer Hinrichtung, die Kosten für den großen Sicherheitsapparat und die lange Zeit bis zur Vollstreckung des Urteils übersteigen die Kosten für einen lebenslänglich Verurteilten. |
3) Schwerverbrecher können auf Kosten des Staates ein sorgenfreies Leben führen. Sie werden mit unseren Steuergeldern durchgefüttert. |
|
3) Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen der Einführung der Todesstrafe und einem Rückgang der Kriminalität. Schwerverbrechen geschehen oft unüberlegt und im Affekt. |
4) Wer hingerichtet wurde, stellt keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar. |
|
4) Öffentliche Meinung ist beeinflußbar. Oft fehlt nötiges Hintergrundwissen. Vergeltung kann nicht Grundlage für Entscheidungen der Justiz sein. |
5) Wer dazu veranlagt ist zu töten, muß aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der sicherste Ausschluß ist die Tötung durch den Staat. |
|
5) Bei keiner Strafe ist ein Justizirrtum auszuschließen. Die Todesstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden. |
6) Eine Demokratie muß auf den Volkswillen Rücksicht nehmen. In den meisten Staaten spricht sich eine Mehrheit für die Todesstrafe aus. |
|
6) Untersuchungen belegen eindeutig, daß die Todesstrafe unverhältnismäßig oft gegen Minderheiten verhängt. Sozial Schwache haben weniger Geld für gute Anwälte. |
7) Die Todesstrafe ist eine gerechte Bestrafung für einen Mörder. Der Staat hat die Aufgabe, Unrecht zu vergelten. |
|
7) Der Staat schafft mit der Todesstrafe selbst ein Klima der Gewalt. Eine bestehende Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft wird dadurch nicht beseitigt. |
8) Jeder Mensch muß nach seinen Taten beurteilt werden. Die Justiz urteilt nur nach Fakten und Beweisen. |
|
8) Das Recht auf Leben ist an keine Bedingungen gebunden. Das Opfer wird durch die Hinrichtung des Täters nicht wieder lebendig. |
|
|
9) Strafe muß immer die Möglichkeit zur Sühne und Wiedergutmachung geben. Todesstrafe schließt die Möglichkeit einer Besserung völlig aus. |