Das Anliegen von AI im Flüchtlingsbereich ist im Einleitungssatz des Artikels 16a GG festgeschrieben: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Flüchtlingsarbeit von ai geschieht, anders als in den übrigen Bereichen, im eigenen Land. Sie ist vorbeugend: Denn, würde man einen politischen Flüchtling in sein Heimatland zurückschicken, wäre er schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
So hehr die Feststellung des Grundgesetzes klingt, die Wirklichkeit sieht leider anders aus:
Der gute Flüchtling ist derjenige , der nicht nach Deutschland kommt. Hatte Carlo Schmid in der Diskussion um den Artikel 16 GG bei der Schaffung des Grundgesetzes noch argumentiert, man müsse eine gewisse „Generosität“ walten lassen, so folgte leider spätere Maßnahmen, insbesondere die Änderung des Artikel 16 GG und die Änderung des Asylverfahrensgesetzes im Jahr 1993 dem Prinzip der Abschottung. Drittstaatenregelung, die Einführung des Flughafenverfahrens, die Festschreibung sicherer Herkunftsländer engten den Zugang für politische Flüchtlinge nach Deutschland in einer Weise ein, dass ein dauernder sicherer Aufenthalt für politische Flüchtlinge immer weniger gewährleistet ist. Auch die verkürzte Übernahme der Genfer Flüchtlingskonvention in das deutsche Recht (§ 51 AuslG), die ein Abschiebungsverbot für Verfolgte beinhaltet, bedeutet eine erheblich verminderte Schutzwirkung.
Ohnehin ist schon der Begriff des politischen Flüchtlings in der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung eng gefasst. Er ist abgestellt auf die Erfahrungen, die man mit den politischen Verfolgungsmaßnahmen im Dritten Reich gemacht hatte. Derartig Verfolgten wollte man Schutz gewähren. Doch haben sich die Fluchtsituationen nach mehreren Jahrzehnten verändert. Gewiss gibt es auch heute noch diesen „klassischen“ politischen Flüchtling. Die Fluchtgründe aber sind vielschichtiger geworden. Wir alle kennen den negativ belasteten Begriff des Wirtschaftsflüchtlings. Gerade aber wir Mitarbeiter bei ai wissen, wie eng Politik und Wirtschaft, wie sehr politische Verfolgung und wirtschaftliche Not verzahnt sind. Differenzierung ist geboten!
Grundsätzliche Forderung und Anliegen von ai sind, dass politische Flüchtlinge nach wie vor bei uns in Deutschland Asyl erhalten.
Das Asylverfahren, in dem im allgemeinen kein Beweis, wohl aber die Glaubhaftmachung der Fluchtgründe gefordert wird, steht und fällt mit der exakten Feststellung des Sachverhaltes und eben der Glaubhaftigkeit der vorgebrachten Gründe. Hier spielen die von AI aufgrund gründlicher Recherchen erstellten Länderberichte, die Auskunft über die Lage in den verschiedenen Ländern geben, insbesondere auch im Hinblick auf Verfol-gungssituationen, eine wichtige Rolle. Hinzu kommen Anfragen der Verwaltungsgerichte an ai zu konkreten asylrelevanten Punkten. Weiterhin fordert ai von der Politik, dass dem politisch Verfolgten weiterhin auch tatsächlich der Zugang in die Bundesrepublik Deutsch-land offen bleiben muss.
Diese übergreifenden Aufgaben nehmen in der Hauptsache die Zentrale in London und die deutsche Sektion in Bonn wahr, wobei viele auf bestimmte Länder spezialisierte, sogenannte Koordinationsgruppen mitwirken.